Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Formular zum Wechsel in Msc IAS-GCG und zur Anerkennung bereits erbrachter Module
Formular_Äquivalenzliste_IASGCG.pdf (1,2 MB)  vom 29.07.2021

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Studienbüro Geo
Astrid Henke

Von-Seckendorff-Platz 4
06120 Halle (Saale)

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Wechsel des Studiengangs zu Master IAS-GCG

Informationen zum Studiengang

Allgemeine Informationen

Diese Seite enthält Informationen für Studierende, die bereits im Masterstudiengang Geographie oder International Area Studies immatrikuliert sind. Sie haben die Möglichkeit, in den neuen Masterstudiengang International Area Studies – Global Change Geography (IAS–GCG) zu wechseln und ihr Studium nach der neuen Prüfungsordnung zu beenden.

Die Informationsveranstaltung dazu hat bereits im Juni stattgefunden. Eine Aufzeichnung der Videokonferenz sowie die dort gestellten Fragen und Antworten finden Sie hier.

Aufzeichnung der Videokonferenz

Eine gekürzte Aufzeichnung der Informationsveranstaltung vom 22.06.2021 haben wir im studIP als opencast zur Verfügung gestellt.

Um die Aufzeichnung anschauen zu können, melden Sie sich im studIP als Teilnehmer der Lehrveranstaltung "Info-V Masterstudium Wechsel International Area Studies-Global Change Geography" bei Herrn Professor Michel an und wählen Sie den Menüpunkt OPENCAST aus.

Äquivalenzantrag für Wechsel zu Msc IAS-GCG

Den Äquivalenzantrag finden Sie auf dieser Seite rechts in der grünen Dokumenten-Box. Bitte senden Sie diesen Antrag ausschließlich an die Emailadresse und fügen Sie einen aktuellen Notenauszug aus dem Löwenportal bei.

Bitte senden Sie den Äquivalenzantrag nicht ans Imma-Amt und auch nicht direkt an das Prüfungsamt – wir erfassen zunächst alle Wechsler im Studienbüro und haben dieses Vorgehen universitätsintern abgestimmt.

Fragen und Antworten

Hier finden Sie eine Zusammenstellung der Fragen, die während der Informationsveranstaltung gestellt wurden. Die Liste wurde um Fragen erweitert, die in der Zwischenzeit im Studienbüro eingegangen und deren Antwort von allgemeinem Interesse sind.

Die Fragenliste wird bei Bedarf aktualisiert und die Antworten basieren auf dem derzeitigen Informationsstand. Änderung sind nicht ausgeschlossen.

Was muss ich tun, wenn ich in den neuen Masterstudiengang wechseln möchte?

Sie müssen einen Antrag auf Wechsel des Studiengangs stellen und diesen im Studienbüro Geo einreichen (am besten digital unterschrieben per Email). Wir leiten diesen Antrag an das Immatrikulationsamt weiter, wo der Wechsel des Studiengangs im System vorgenommen wird.

Kann ich meine Meinung später wieder ändern?

Nein, der Wechsel in den neuen Studiengang wird unwiderruflich erklärt. Wer das Studienprogramm wechselt, kann nur im neuen Studienprogramm zu Ende studieren.

Hat der Wechsel Auswirkungen auf den Bafög-Anspruch?

Nein, der Wechsel wirkt sich nicht auf den Bafög-Anspruch aus. Die Regelstudienzeit beträgt im alten, wie im neuen Master 4 Semester, mit denselben Möglichkeiten der Verlängerung, wie bisher (Krankheit, Pflege naher Angehöriger, Elternzeit, Corona etc.). Es ist technisch leider nicht anders möglich, als Wechsler im neuen IAS-GCG im WS zum 1. und im SS zum 2. Fachsemester umzuschreiben, aber das Bafög-Amt wird die bereits absolvierte Studienzeit im alten Studiengang bei der Berechnung der Regelstudienzeit heranziehen.

Müssen Wechsler die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen?

Nein, die Zulassungsvoraussetzungen gelten nur für die neu zu immatrikulierenden Bewerberinnen und Bewerber. Sie sind bereits zugelassen und immatrikuliert. Es gelten jedoch die allgemeinen Rückmeldefristen für das Winter- und Sommersemester.

Verliert man bei einem Wechsel seine Leistungspunkte?

Nein. Die bisher erbrachten Studien- oder Prüfungsleistungen werden für die Module des neuen Studiengangs anerkannt. Für die Anerkennung der bisher erbrachten Leistungen ist es hilfreich, den angestrebten Schwerpunktbereich für die Masterarbeit anzugeben und den/die möglichen Ergänzungsbereiche(e) oder den interdisziplinären Wahlbereich festzulegen.

Für die Übertragung der im alten Studiengang erbrachten Module in das neue Studienprogramm wird mit Hilfe der persönlichen Notenübersicht auf einem Formular eine persönliche Äquivalenzliste erstellt und vom fachlich zuständigen Berater bzw. der fachlich zuständigen Beraterin überprüft. Wenn der Studierende das Formular unterschrieben und die/der Beraterin die Äquivalenzliste bestätigt hat, wird diese an das Prüfungsamt übersendet. Anschließend erfolgt im Prüfungsamt die Umschreibung der neuen Module anhand der persönlichen Äquivalenzliste.

Bin ich verpflichtet, alle Leistungen anerkennen zu lassen?

Bei einem Wechsel in die neue Ordnung werden alle Leistungen übernommen. Es gibt allerdings keine festen Äquivalenzmodule, d. h. Sie können gemeinsam mit der/dem fachlich zuständigen Berater/in festlegen, welche bereits erbrachten Leistungen Sie für welche neuen Module anerkennen lassen wollen.

Kann man schlechte Noten fallen lassen?

„Fehlende“ Module (z. B. ein Pflichtmodul) können und müssen Sie innerhalb der neuen Prüfungsordnung noch absolvieren. Am Ende des Studiums müssen alle Pflichtmodule und die Minimalanforderungen je Schwerpunkt- bzw. Ergänzungsbereich erfüllt sein. Hat man insgesamt mehr als 120 LP erbracht, kann man Module mit schlechterer Bewertung aus der Gesamtberechnung der Note herauslassen, wenn Sie nicht notwendig sind, um die Pflicht- und Minimalanforderung zu erfüllen.

Kann man bestimmte Module noch einmal neu belegen?

Sie können nur solche Module (neu) belegen, die Sie nach der neuen Ordnung noch nicht erbracht haben. Wenn ein Modul durch Anerkennung bereits erbracht wurde, dürfen Sie dieses Modul nicht noch einmal belegen. Es ist also ratsam, zunächst eine Gesamtschau aller erbrachten Leistungen, Anerkennungsmöglichkeiten und notwendigen (Neu)belegung von Modulen vorzunehmen, bevor Sie die Umtragung der Module im Prüfungsamt vornehmen lassen und/oder den Stundenplan für das kommende Semester zusammenstellen.

Müssen die Pflichtmodule auf jeden Fall nachgeholt werden oder lassen sich diese auch mit Pflichtmodulen aus dem bisherigen Master ersetzen?

Nein, die Pflichtmodule müssen nicht zwingend nachgeholt werden, wenn sich dafür aus dem Kanon der bereits erbrachten Leistungen äquivalente (sowohl inhaltlich, als auch nach der Zahl der Leistungspunkte) Module finden lassen.

Ein Beispiel: Für die Anerkennung als GEO.07220 „Understanding Global Change and International Area Studies“ kämen entweder die beiden Pflichtmodule aus IAS in Betracht (Area Studies und Regionalanalyse mit jeweils 5 LP, aus denen eine Durchschnittsnote für das neue Modul gebildet wird) oder ein 10 LP-Modul aus dem Wahlpflichtbereich oder auch zwei 5 LP-Module mit entsprechenden Inhalten (zB ein Pflicht- und ein Wahlpflichtmodul).

Sie können die Pflichtmodule des alten Studiengangs somit auch zum Erfüllen der Minimalanforderung in einem der Schwerpunktbereiche z. B. Human Geography oder Land System Science einsetzen oder als Minimalanforderung in einem Ergänzungsbereich. Die beiden Pflichtmodule des neuen IAS-GCG können, müssen aber nicht neu abgelegt werden. Allerdings wird das zweite neue Pflichtmodul „GEO.07236 Global and Regional Geographies - an Overview“ mit 5 LP erst im Sommersemester angeboten, das dann bereits Ihr viertes Fachsemester ist, in dem Sie die Masterarbeit schreiben sollen.

Bezüglich der Anerkennungen gibt es keine festen Vorgaben, sondern die Anerkennung wird großzügig und im Sinne Ihres weiteren Studienplans und Vertiefungswunsches und unter Erhalt aller Leistungspunkte vorgenommen.

Wird das Modulangebot im alten Master gleichbleiben oder eher eingeschränkt werden? Können die neu gestalteten Module in den alten Master integriert werden können?

Die Modulimporte anderer Bereiche und Fakultäten können noch bis zum 30.09.2024 in den alten Master-Studiengängen genutzt werden. Im neuen IAS-GCG werden 61 Module aus anderen Bereichen bzw. Fakultäten angeboten, die als gewinnbringende, interdisziplinäre Erweiterung des reformierten Masterprogamms angesehen werden. Die 33 neuen GEO.Module werden ab WS 21/22 angeboten und noch bis zum SS 2024 mit äquivalenten Modulen der alten Ordnungen verknüpft. So wird für die Studierenden sowohl im Löwenportal, als auch im studIP sichtbar, welche neuen Module für das bisherige Studienprogramm verwendet werden können. Es sind aber auch individuelle Zuordnungen denkbar, da sich die Leistungspunkte der alten und neuen Module nicht immer entsprechen.

Kann man im Wintersemester in den neuen Studiengang wechseln, auch wenn noch Pflichtmodule aus dem alten Studiengang offen oder mit regulärem Rücktritt versehen sind?

Sie können trotzdem in den neuen Studiengang wechseln. Entweder schließen Sie das offene Modul noch nach den Regularien der alten Ordnung ab und lassen es sich anerkennen oder Sie belegen die neuen Module nach der neuen Studienordnung. In diesem Fall bliebe das alte Modul offen (nicht abgeschlossen) und es wäre maximal die evt. bereits erbrachte Studienleistung für ein anderes Modul anerkennungsfähig.

Ist ein Studiengangwechsel möglich, wenn ab dem Wintersemester ein Erasmus-Aufenthalt geplant ist? Wäre ein Wechsel zum übernächsten Semester auch noch möglich?

Ja, auch ein späterer Wechsel ist möglich. Die im ERASMUS-Semester erbrachten Module werden in dem Studiengang anerkannt, in dem Sie zum Zeitpunkt des Auslandsaufenthalts eingeschrieben sind. Wenn Sie später den Studiengang wechseln, werden diese Module analog zu den anderen Modulen, die Sie im alten Studiengang erbrachten haben, im neuen Studiengang anerkannt.

Ist man gezwungen, in seinem bisherigen Schwerpunktbereich seine Masterarbeit anzufertigen oder darf man auch einen anderen Schwerpunktbereich wählen?

Sie dürfen Ihren Schwerpunktbereich frei wählen, unabhängig davon, welchen Schwerpunkt Sie bisher gewählt haben, solange die Äquivalenz der Module dies zulässt. Sie müssen prüfen, mit welchen Ihrer bisher erbrachten Leistungen Sie die Minimalanforderungen im gewünschten Schwerpunktbereich und ggf. im Ergänzungsbereich am besten erfüllen bzw. welche Module Sie dann ggf. noch erbringen müssten. Dazu ist auch der jeweilige Angebotsturnus der Module zu beachten. In jedem Fall ist die Rücksprache mit der/dem fachlich zuständigen Berater/in empfehlenswert.

Kann die Masterarbeit nach einem Wechsel aus IAS auch im interdisziplinären Zusatzbereich geschrieben werden - also auch bei Betreuer:innen aus anderen Fakultäten?

In der Prüfungsordnung ist geregelt: Die Themenstellung und Betreuung erfolgt durch die fachlich zuständige Professorin bzw. den fachlich zuständigen Professor (bspw. auch aus anderen Bereichen/Fakultäten) oder eine Person aus den in § 33 a Abs. 2 Nr. 1 und 2 HSG LSA genannten Gruppen (Honorarprofessor/innen, Privatdozent/innen, außerplanmäßige Professor/innen).

Da das Thema der Masterarbeit durch den Studien- und Prüfungsausschuss ausgegeben wird, ist in jedem Fall die vorherige Abstimmung mit der/dem jeweils fachlich zuständigen Leiter/in des entsprechenden Schwerpunktbereichs als Mitglied des Prüfungsausschusses notwendig. Unabhängig davon, wer als Gutachter für eine Masterarbeit bestimmt wird und ob das Thema im interdisziplinären Bereich angesiedelt ist, müssen in einem Schwerpunktbereich die Minimalanforderung erfüllt sein (z.B. durch Anerkennung von interdisziplinären Modulen). Das ist eine Voraussetzung, um zur Masterarbeit zugelassen zu werden.

Werden die Vorlesungen und Seminare jetzt nur noch auf Englisch gehalten?

Der neue Studiengang ist bilingual, d.h. die Lehrveranstaltungen werden auf Deutsch oder auf Englisch gehalten. Welche Sprache in einer konkreten LV gewählt wird, hängt von der Lehrperson, von den Lernzielen und von den Teilnehmenden ab. Sofern es sich um regionale Themen (z.B. Mitteldeutschland) und ein rein deutschsprachiges Teilnehmerfeld handelt, kann als Unterrichtssprache Deutsch gewählt werden. Wenn internationale Themen behandelt oder Teilnehmende anderer Nationen an der LV beteiligt sind oder das Lernziel klar auf die Beherrschung der englischen Fachsprache abzielt (z. B. Academic Writing), wird die Unterrichtssprache Englisch sein.

Muss die Masterarbeit auf Englisch geschrieben werden?

Im neuen IAS-GCG wird die Masterarbeit in englischer Sprache angefertigt. In Absprache mit der/dem Betreuer/in und mit Zustimmung des Studien- und Prüfungsausschusses kann sie aber auch in deutscher oder einer weiteren modernen Sprache angefertigt werden.

Wenn die Möglichkeit besteht, sich ein Praktikum anrechnen zu lassen, wie fachspezifisch muss es sein bzw. gibt es hier Einschränkungen bei der Auswahl der Praktikumsstelle?

Nein, es gibt keine Einschränkungen. Wenn ein Praktikum nach der alten Ordnung anerkannt wurde, wird es beim Wechsel in den neuen Studiengang als eines der neuen Module anerkannt. Auch hierfür kommen unterschiedliche Möglichkeiten in Betracht, da in der neuen Ordnung mehrere Module in verschiedenen Vertiefungsrichtungen Internships vorsehen.

Bleibt der Prozess für Anerkennungen belegter Module an der Uni Leipzig oder Jena gleich?

Ja, der Prozess der Anerkennung von Modulen, die an anderen Hochschulen oder im Ausland erbracht wurden, bleibt gleich. Hierfür verwenden Sie den bisherigen Äquivalenzantrag des Prüfungsamtes der Nat. Fak. III und reichen ihn vollständig ausgefüllt im Studienbüro Geo ein.

Wie lange werden die alten Masterstudiengänge (Geographie und IAS) noch bestehen bleiben?

Beide Ordnungen treten am 01.10.2024 außer Kraft. Für Studierende, die derzeit in einem der beiden Masterstudiengänge immatrikuliert sind, gewährleistet die MLU ein Studien- und Prüfungsangebot gemäß der gültigen Studien- und Prüfungsordnung und des Studienplanes, welches ihnen die Fortsetzung des Studiums und das Ablegen der Prüfungen noch bis zum 30.09.2024 ermöglicht. Alle notwendigen Studien- und Prüfungsleistungen müssen bis dahin abgeschlossen sein. Dies schließt die Bewertung der Masterarbeit ein. Nach dem 30.09.2024 werden alle Studierenden in den Masterstudiengang International Area Studies–Global Change Geography (120LP) unter Anerkennung aller bisher erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen überführt.

Wenn ich erst nach 2024 fertig werde und in den neuen IAS-GCG überführt werde, muss ich nichts mehr nachholen?

Sie müssen die jeweils in Ihrem Studiengang geforderten Leistungspunkte und Pflichtmodule erfüllen. Nach dem 30.09.2024 sind dies dann automatisch die Leistungen und Pflichtmodule des neuen IAS-GCG. Soweit Sie bis dahin Leistungen nach der alten Ordnung erbracht habe, werden diese anerkannt. Die dann fehlenden Leistungen sind selbstverständlich noch zu erbringen, um zu einem Abschluss zu gelangen.

Würde es Sinn machen, jetzt schon zu wechseln, wenn man weiß, dass man vor 2024 nicht fertig wird?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Eine derartige „geplante“ Überschreitung der Regelstudienzeit stellt aus unserer Sicht einen Ausnahmetatbestand dar, für den wir eine individuelle Fachstudienberatung empfehlen.

Bleiben die alten Webseiten online?

[„Ich befürchte, dass es bei zukünftigen Job-Bewerbungen nach evtl. zu Missverständnissen kommen könnte, falls zukünftige Arbeitgeber:innen im Internet recherchieren, was sich hinter dem Masterabschluss IAS verbirgt und dann nur den neuen Master finden, der inhaltlich und zu meiner persönlichen Schwerpunktsetzungen doch recht anders ausgestaltet ist.“]

Die alten Unterseiten auf der Homepage bleiben vorerst online, damit sich Studierende, die nicht wechseln wollen, weiterhin über die Inhalte und Regularien ihres Studiengangs informieren können. Dies wird aber kein dauerhaftes Angebot sein, sondern ebenfalls zum Herbst 2024 auslaufen.

Informationen über die Inhalte Ihres konkreten Studienganges enthalten Ihre Abschlussdokumente, insbesondere das Diploma Supplement, in dem die Lernergebnisse und Einzelheiten des Studiengangs ausführlich erläutert werden. Die konkrete Schwerpunktsetzung der/des Bewerberin/Bewerbers ist zudem auf dem Transcript of Records ersichtlich, das auch bereits studienbegleitend erstellt werden kann. Beide Dokumente sind sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch verfügbar, so dass Sie auch bei internationalen Bewerbungen aussagefähig sind.

Wird die Ringvorlesung und das Modul Regionalanalyse im Winter noch angeboten?

Im kommenden Wintersemester wird das Pflichtmodul „GEO.07220 Understanding Global Change and International Areas: Key Concepts and Theories“ angeboten, das Studierende der alten Masterprogramme bspw. als Ersatz für „GEO.05054 Regionalanalyse“ belegen können. Da das alte Modul ein 5 LP Modul war und das neue ein 10 LP Modul ist, kann hierfür ein weiteres 5 LP Modul im alten Studienprogramm anerkannt werden. Zur Äquivalenz von Modulen mit unterschiedlichem Umfang (5 LP/10 LP) geben die Fachstudienberater weitere Auskünfte.

An wen wende ich mich, wenn ich Fragen zum Studienverlauf im alten Masterstudiengang habe?

Die Fachstudienberatung in den alten Masterstudiengängen ist unverändert geblieben:
Herr Dr. Schmidt berät im Msc Geographie und Herr Dr. Bös berät im Msc International Area Studies.

Wer sind die neuen fachlich zuständigen Berater/innen?

Die Schwerpunktbereiche sind den vier fachwissenschaftlichen Professuren der Geographie zugeordnet. Jede Professur ist mit dem/der jeweiligen Inhaber/in auch im Prüfungsausschuss stimmberechtigt vertreten. Für jeden Schwerpunktbereich gibt es eine/n fachliche/n Berater/in.

SchwerpunktbereicheProfessurfachliche Beratung
Land System Science (LSS)Prof. Dr. Christopher ConradDr. Gerd Schmidt
Human Geography (HG)Prof. Dr. Jonathan EvertsDr. Markus Bös
Digital Geography (DG)Prof. Dr. Boris MichelNora Küttel
Social-Ecological Systems (SES)Prof. Dr. Christine FürstDr. Janina Kleemann

Wenn Sie noch unschlüssig sind, welchen Schwerpunktbereich Sie wählen sollen, empfiehlt sich die Beratung bei dem bisher für Sie zuständigen Fachstudienberater.

Allgemeine Auskünfte

Allgemeine Auskünfte zum Wechsel des Studiengangs erhalten Sie im Studienbüro des Instituts für Geowissenschaften und Geographie.

Astrid Henke

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