Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Hochschulinformationstag an der Uni Halle

Studienbüro GEO

Ihre Fragen richten Sie bitte per E-Mail oder Telefon an das Studienbüro.

Wenn Sie bereits immatrikuliert sind, nehmen Sie mit Ihrer universitären E-Mail Adresse (Studmail) Kontakt auf und geben Sie unbedingt Ihren Studiengang und Ihre Matrikelnummer an.

Kontakt

Astrid Henke M.A.

Raum H4 1.25
Von Seckendorff-Platz 4
06120 Halle (Saale)

Telefon: 0345 55 26 010

Sprechzeiten:
Mittwoch und Donnerstag: 13-15 Uhr ohne Termin
Dienstag und Freitag nach Vereinbarung
Für ausführliche Beratungsgespräche vereinbaren Sie bitte einen konkreten Termin.

Durchführung der Sprechstunden

An folgenden Tagen kann aufgrund anderer dienstlicher Termine keine Sprechstunde durchgeführt werden:

05.-06.03.2025

19.-20.03.2025

Module außerhalb des Studienprogramms und deren Anerkennung

Grundsätzlich dürfen Studierende nur die Module belegen, die laut Modulübersicht im jeweiligen Studienprogramm enthalten sind. Wenn abweichend davon eine Prüfungsleistung in einem anderen Modul angestrebt wird, ist VOR Beginn des Moduls die entsprechende Genehmigung des zuständigen Prüfungsausschusses einzuholen.

Für diese Genehmigung ist der ausgefüllte und unterschriebene Antrag auf Anerkennung zu Beginn des Semesters im Studienbüro Geo einzureichen.

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Plagiatsprüfung

Plagiate stellen einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis dar. Ein Plagiat verletzt das Urheberrecht und ist damit strafbar!

In § 19 Abs. 4 der aktuellen Fassung der Rahmenstudien- und Prüfungsordnung für das Bachelor- und Masterstudium an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg ist geregelt:

„(4) 1Prüfungen und Prüfungselemente dürfen mithilfe geeigneter Software auf nicht kenntlich gemachte übernommene Textpassagen oder sonstige Quellen hin überprüft werden; die Beurteilung, ob eine Täuschung vorliegt, erfolgt durch die Prüfende bzw. den Prüfenden oder den Studien- und Prüfungsausschuss. 2Mit der Abgabe einer Prüfungsleistung stimmt die bzw. der Studierende der Überprüfung durch eine Software zu.“

Wir weisen hiermit alle Studierenden darauf hin, dass ab sofort Prüfungen und Prüfungselemente mithilfe einer Plagiatssoftware auf nicht kenntlich gemachte übernommene Textpassagen oder sonstige Quellen hin überprüft werden können!

Kann durch diese Überprüfung ein Plagiatsfall nachgewiesen werden, wird je nach Schwere des Täuschungsversuchs die betreffende Modulleistung mit Punktabzug oder mit „nicht ausreichend“ bewertet (vgl. § 19 Abs. 3 RStPOBM).

Zuletzt weisen wir darauf hin, dass auch die Gestattung der Übernahme der eigenen Leistung durch einen anderen Prüfungsteilnehmer („Abschreibenlassen“) eine unzulässige Hilfe und somit ein ordnungswidriges Verhalten iSv § 19 Abs. 3 RStPOBM darstellt.


Umgang mit KI-gestützten Werkzeugen zur Textgenerierung

Seit dem Wintersemester 2023/2024 ist in allen Lehrveranstaltungen die Handreichung unseres Instituts für den Umgang mit KI-gestützten Werkzeugen zur Textgenerierung zu beachten.

Zum konkreten Einsatz von KI-Werkzeugen in einzelnen Lehrveranstaltungen geben die jeweiligen Lehrpersonen Auskunft.

Handreichung des Instituts zum Einsatz von KI
IfGuG_Handreichung_KI.pdf (157,1 KB)  vom 01.02.2024

Diese Handreichung ergänzt den Rektoratsbeschluss der MLU vom 18.07.2023 zum „Einsatz von KI-gestützten Werkzeugen in Zusammenhang mit Studien- und Prüfungsleistungen“, den Sie hier nachlesen können.
KI Leitlinien mit Anlage.pdf (293,4 KB)  vom 01.02.2024

Wichtiger Hinweis für Studierende im Bachelor Geographie und Master IAS-GCG: Geographisches Kolloquium ist obligatorisch!

Der Besuch des Geographischen Kolloquiums ist nun ein fester Bestandteil (1 SWS) der Studienprogramme Bachelor Geographie 180/120 LP und Master IAS-GCG.

Im Bachelorprogramm ist das Kolloquium bereits seit dem SS 23 in das Pflichtmodul "GEO.07190 Vertiefung Geographisches Arbeiten" integriert.

Im Masterprogramm ist das Kolloquium ab WS 23/24 Bestandteil des Pflichtmoduls "GEO.07236.02 Global and Regional Geographies - an Overview".

In beiden Modulen muss der Besuch des Kolloquiums als Studienleistung erbracht werden. Um diese Studienleistung zu erfüllen, ist ein Protokoll über mindestens 7 Kolloquiumstermine anzufertigen. Dieses Protokoll muss nicht innerhalb eines Semesters erstellt werden, sondern die Termine können über mehrere Semester verteilt liegen.

Das vollständige Protokoll legen Sie im Sekretariat der Digitalen Geographie vor. Ansprechpartnerin ist:

Heike Barthel, VSP 4, Raum: 4 3.25
0345 – 55 260 41

Wir empfehlen allen Studierenden, sich regelmäßig über die konkreten Termine des Geographischen Kolloquiums zu informieren. Vor allem für die Masterstudierenden ist es wichtig, bereits ab dem 1. Semester mit dem Sammeln der Teilnahmebestätigungen (siehe Protokoll) zu beginnen, damit am Ende des 2. Semesters die geforderte Anzahl an Kolloquiumsterminen protokolliert ist!

Das Geographische Kolloquium findet das ganze Jahr über in der Regel donnerstags von 16-18 Uhr im HS 4 1.43 statt; es sind aber auch Abweichungen möglich. Der jeweils durchführende Lehrstuhl bestätigt vor Ort die Teilnahme per Unterschrift und Stempel auf dem Protokoll.

Das Formular für das Protokoll wird hier und auch im studIP in der LV "Geographisches Kolloquium" zum Download bereitgestellt. Dei Termine des Kolloquiums werden fortlaufend per Email an die studentischen Mailadressen angekündigt.

Protokoll zum Sammeln der Teilnahmebestätigungen für die Studienleistung
Protokoll_GeogrKolloq_Studierende_ab24.pdf (122,8 KB)  vom 18.04.2024


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