Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Hände einer Person, die mit Reagenzgläsern arbeitet.

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Informationen zu Praktika

Für die Praktikumsmodule ist keine Anmeldung im Löwenportal möglich.

Pflichtpraktikum im Bachelor

Praktikumssuche/-vorbereitung

Das Praktikum suchen Sie sich selbst nach Ihren eigenen Interessen und Möglichkeiten (Mobilität, Unterkunft). Es sind auch Praktika im Ausland möglich - hierzu berät z.B. das ERASMUS-Praktika Büro     der OVGU Magdeburg.

Falls Ihr ausgewählter Praktikumsbetrieb eine Bescheinigung wünscht, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, so genügt eine kurze Email an das Prüfungsamt der Naturwissenschaftlichen Fakultät III. Sie erhalten diese Bescheinigung direkt per Email vom Prüfungsamt.

Praktikumsformular

Ebenfalls im Prüfungsamt erhalten Sie ein studiengangsbezogenes Praktikumsformular (auch als Download auf der Homepage des Prüfungsamtes verfügbar). In das Fomular tragen Sie Ihre Daten und die Daten der Praktikumsstelle ein.

Universitäre Betreuung

Sie müssen selbst aktiv werden und eine Person finden, die die universitäre Betreuung übernimmt. Dies kann jede in der Lehre tätige Person unseres Instituts sein. Die Praktikumsinhalte sollten zu den Lehrgebieten der ausgewählten Person passen, deshalb gibt es hierfür keine Vorgaben. Mit dem/der gewünschten Betreuer*in führen Sie vor Beginn des Praktikums ein persönliches Gespräch zur zeitlichen und inhaltlichen Gestaltung des geplanten Praktikums. Gleichzeitig erhalten Sie in diesem Gespräch Informationen zum gewünschten Umfang des Berichts (üblicherweise 2-5 Seiten).

Praktikumsbestätigung und Praktikumsbericht

Die Praktikumsbestätigung (Angabe des Zeitraum und Beurteilung) legen Sie zusammen mit Ihrem Praktikumsbericht ca. 4 Wochen nach Beendigung des Praktikums Ihrer/Ihrem universitären Betreuer*in vor. Entspricht die Praktikumsleistung den Modulanforderungen, wird dies auf dem Formular durch eine Unterschrift bestätigt.

Verbuchung der Leistung

Das unterschriebene Praktikumsformular und die Praktikumsbestätigung übersenden Sie anschließend an das Prüfungsamt, wo die Modulleistung verbucht wird.

Wahlpflichtpraktikum im Master IAS-GCG

Das Verfahren läuft grundsätzlich ab wie oben beschrieben, aber für die universitäre Betreuung sind nur bestimmte Personen wählbar. Andere als die hier benannten Personen dürfen nur nach Absprache mit der/dem Modulverantwortlichen die Betreuung übernehmen.

Land System Science 7

Betreuerinnen und Betreuer:

Prof. Dr. Christopher Conrad, Dr. Gerd Schmidt, Dr. Michael Zierdt, Dr. Julia Poehlitz, Dr. Mike Teucher, Dr. Thomas Thienelt

Social-Ecological Systems 8

Betreuerinnen:

Dr. Janina Kleemann und Dr. Vera Schreiner

Fragen und Antworten

Gibt es eine Vorlage für die Praktikumsbescheinigung?

Nein, für die Praktikumsbescheinigung gibt es keine Vorlage. Die Bescheinigung stellt jeder Praktikumsbetrieb nach eigenen Vorlagen aus.

Kann ich das Praktikum teilen und zwei verschiedene Praktika absolvieren?

Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Bitte besprechen Sie dies mit der Person, die Ihr Praktikum betreuen wird. Sie kann am besten einschätzen, ob die von Ihnen gewählten Praktikumsbetriebe und die geplanten Zeiträume insgesamt die Anforderungen an das Berufspraktikum erfüllen.

Wie kann ich mich für ein Auslandspraktikum bewerben?

Das Auslandspraktikum müssen Sie grundsätzlich selbst organisieren. Wenn Sie eine Förderung über das ERASMUS-Programm erhalten wollen, reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen per Mail im ERASMUS-Praktika-Büro der OVGU    ein.

Kann ich im Master IAS-GCG auch beide Praktikumsmodule absolvieren?

Ja, wenn der Fokus des Masterstudiums auf der Vertiefung von praktischen Forschungsfragen liegen soll, können auch beide Internships absolviert werden. Die Studienorganisation muss dann entsprechend angepasst werden.

Kann das Praktikum auch in Teilzeit absolviert werden?

Ja, das ist möglich. In der Modulbeschreibung der Berufspraktika sind die Mindestarbeitsstunden benannt (i.d.R. 290 Arbeitsstunden) und die Studien- und Prüfungsordnung gibt die Mindestdauer (i.d.R. 8 Wochen) vor. Diese Vorgaben müssen erfüllt werden.

Kann das Praktikum auch an einem Forschungszentrum oder einer Universität absolviert werden?

Praktika sind berufsfeldbezogene Lerneinheiten und sollen deshalb in der Regel in einer universitätsexternen Einrichtung absolviert werden. Ziel ist es, die Studieninhalte mit ersten Erfahrungen in der beruflichen Praxis zu verbinden.

Einige Prüfungsordnungen erlauben aber auch ein Praktikum im Rahmen eines Forschungsvorhabens an einer Universität oder in einem Forschungszentrum.

Entscheidend ist die Bewertung der Tätigkeiten, die in der jeweiligen Institution erbracht werden; diese müssen berufsfeldspezifisch/berufsfeldtypisch sein. Es muss immer die Einzelfallbetrachtung und Bestätigung durch den Betreuer VOR Beginn der Tätigkeit erfolgen.

Ich bin während des Praktikums erkrankt. Muss ich die fehlenden Tage nachholen?

Wenn Sie im Praktikum erkranken, informieren Sie den Praktikumsbetrieb und Ihre betreuende Person an der Universität. Die Praktikumsstelle kann selbst darüber entscheiden, ob einzelne Fehltage nachgeholt werden müssen. Die Universität fordert dies nicht.

Sollten Sie jedoch mehrere Wochen krankgeschrieben sein, entscheidet die betreuende Person an der Universität, ob die Anforderungen an das Berufspraktikum erfüllt sind oder ob ein weiteres Praktikum absolviert werden muss.

Bin ich während des Praktikums über die Universität versichert?

Studierende sind an der Hochschule gesetzlich unfallversichert, wenn sie ordentlich immatrikuliert sind und die Tätigkeit, die zum Unfall führt, im organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule stattfindet (zB Labor- oder Geländepraktikum).

Während des (Berufs-)Praktikums gliedern sich Studierende in den Betriebsablauf eines Unternehmens ein und sind als Beschäftigte des Unternehmens nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII unfallversichert. Zuständig ist die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse, bei der das Praktikumsunternehmen Mitglied ist. Das Unternehmen trägt die Kosten des Versicherungsschutzes mit den Beiträgen zur Unfallversicherung.

Ausführliche Informationen: Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)   .

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